01.12.2024
Auf der letzten Sitzung des Aufsichtsrates hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die Fortschritte bei der Abarbeitung der anstehenden Probleme informiert. Insgesamt hat der Aufsichtsrat diese Fortschritte als positiv bewertet.
So sind die Verhandlungen um den Pachtvertrag für die Fläche so weit fortgeschritten, dass die Unterschriften beider Seiten in Kürze erfolgen werden. Auch Herr Brockmann konnte Positives von der Kommune vermelden: eine kommunalrechtliche Genehmigung für den Kauf der Flächen durch die Stadt liegt vor. Das heißt: sowohl die Unklarheiten hinsichtlich des Pachtvertrages als auch die Unklarheiten hinsichtlich des Kaufs der Flächen durch die Stadt sind weitestgehend beseitigt. Die Bank hat zudem den Beschluss der Generalversammlung zur Kapitalerhöhung wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Als wesentlicher Punkt verbleibt die Rückbaubürgschaft: sowohl die Bank als auch die Gemeinde Pohnsdorf haben deutlich gemacht, dass es für sie ein gangbarer Weg ist, dass die Genossinnen die Rückbaubürgschaft selbst aufbringen. So hat das Signal, das die Generalversammlung gesendet hat, schlussendlich für den Durchbruch gesorgt. Nach ersten Kalkulationen kann die PreBEG einen Zins zwischen 3% und 3,5% bieten, abhängig von der Dauer der Einlage. Damit die PreBEG nicht die Auflagen eines Kreditinstituts erfüllen muss, wenn Anleihen ausgegeben werden, können nur Mitglieder der Genossenschaft diese verzinste Bürgschaft stellen (in Form eines Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre). Nach diesem sehr positiven Ausblick hat der Aufsichtsrat den Vorstand beauftragt, Maßnahmen einzuleiten, damit die Genossinnen einen Betrag als Anteil der Rückbaubürgschaft auf ein Konto einzahlen können. Ob dieser Schritt noch in diesem Jahr finalisiert werden kann, muss abgewartet werden. Insofern klingt das Jahr 2024 doch sehr versöhnlich und positiv aus und sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat sind sich einig, dass der Gordische Knoten nun durchschlagen ist und die PreBEG jetzt aus dem schweren Wetter heraus ist und endlich Kurs nehmen kann Richtung Baugenehmigung.
Diese Kosten sind nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) förderfähig, sodass sich die Kosten einer neuen Heizung für ein Genossenschaftsmitglied zwischen ca. 8.200 € und 5.000 € belaufen werden. Die Höhe der Fördersumme ist von verschiedenen Faktoren abhängig, beträgt aber mindestens 50%. Die Kosten für den hydraulischen Abgleich, die Demontage und Entsorgung der alten Heizungsanlage sowie den Anschluss der Übergabestation sind nach unserer Erfahrung sehr hoch geschätzt.
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass ab 2024 neu eingebaute Heizungen mit 65% erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Das wird in der Regel nur mit dem Betrieb einer teuren Wärmpumpe zu leisten sein. Mit der PreBEG erhalten Sie 95% regenerative Energie, ohne mehrere 10.000 € für eine Wärmepumpe investieren zu müssen.
Wenn Sie auf das Bild klicken, erhalten Sie eine größere Darstellung der Karte von Preetz mit den Bauabschnitten der PreBEG.