25.01.2025
Rückbaubürgschaft - es ist geschafft
850.000 - fast 100% der Summe sind erreicht
Das Problem
Damit in Preetz das Projekt Nahwärme umgesetzt werden kann, fehlte bisher eine Bürgschaftssumme von insgesamt 850.000,- EUR. Diese Summe ist notwendig, damit die Gemeinde Pohnsdorf abgesichert ist gegen finanzielle Schäden. Und diese Summe muss vor der Erteilung des Baurechts zur Verfügung stehen.
Die Idee
Wenn die Banken oder das Land oder der Staat uns diese Rückbaubürgschaft nicht geben, müssen wir es selbst tun: jedes Mitglied bürgt für mindestens 2.000 €. Wenn alle das tun, kommt die Summe zusammen. Und dies ist nun der Fall!
Aktueller Stand
Am Samstag, 25. Januar 2025 war es so weit: die letzten Absichtserklärungen, die eintrafen, sorgten dafür, dass die Bürgschaftssumme erreicht wurde. Das ist großartig! Es zeigt, dass viele Menschen an dieses Idee glauben und sie aktiv unterstützen. Und es ist ein Beispiel für genossenschaftliches Engagement: denn so viele von den Mitgliedern haben größere Summen zugesagt, dass andere Mitglieder, die sich vielleicht eine Bürgschaft nicht erlauben konnten, dadurch unterstützt wurden. Ehrlich gesagt: Wir hatten diesen großen Erfolg nur erhofft, aber dass dann doch 2 Tage vor Fristende sogar die volle Summe zugesagt worden ist, hätten wir in unseren kühnsten Träumen nicht erwartet. Wir, der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie das Werkteam, danken allen aus ganzen Herzen für diese Leistung: vor 4 Monaten schien das Projekt gestorben und jetzt dies: zusammen haben wir die 850.000 € erreicht.
Was passiert nun?
Wir werden nun die Gespräche zur Feinabstimmung mit dem Amt Preetz Land und der Sparkasse führen. Dann übermitteln wir den Mitgliedern, die eine Absichtserklärung abgegeben haben, den vorgefertigten Darlehensvertrag zur Unterschrift und teilen alles Weitere mit. Damit ist der Weg frei, den städtebaulichen Durchführungsvertrag mit der Gemeinde Pohnsdorf zu unterzeichnen. All dies wird Zeit in Anspruch nehmen, aber ab jetzt ist der Weg frei. Üben wir uns also trotzdem weiterhin in Geduld. Wenn über alles Klarheit herrscht, können wir endlich einen finalen Zeitpunkt für den Spatenstich bekanntgeben.
06.01.2025
Informationen zur Rückbaubürgschaft und zum Nachrangdarlehen
Gibt es eine Vorgeschichte?
Auf unserer Generalversammlung am 27.09.2024 hat der Vorstand dargestellt, dass die PreBEG für die Erfüllung der Rückbauverpflichtungen sowie zur Sicherung von Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen gegenüber der Gemeinde Pohnsdorf eine Bürgschaftssumme von insgesamt 850.000,- EUR stellen muss.
Seit mehreren Monaten versucht der Vorstand das Thema Rückbaubürgschaften gegenüber der Gemeinde Pohnsdorf zu lösen. Dazu wurden mehrere Banken und Sparkassen sowie Versicherungsgesellschaften kontaktiert. Bislang ohne Erfolg. Von einem Mitglied wurde in der Generalversammlung der Vorschlag eingebracht, die Bürgschaftssumme durch die Mitglieder selbst aufzubringen. Eine anschließende Interessensbekundung verlief sehr positiv und vielversprechend.
Aufsichtsrat und Vorstand haben sich eingehend informiert, wie dies erfolgen kann. Der Genossenschaftsverband, der dazu kontaktiert wurde, hat uns zur Deckung der Finanzierungslücke den Einsatz eines Nachrangdarlehens mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel empfohlen. Diese Finanzierungsvariante wurde bereits mit Vertretern der Gemeinde Pohnsdorf, dem Amt Preetz-Land sowie mit Mitarbeitern der Förde Sparkasse erörtert, die diese Finanzierung der Sicherheiten durch Nachrangdarlehen der Mitglieder als gangbaren Weg eingestuft haben.
Was ist ein Nachrangdarlehen mit Rangrücktrittsklausel?
Ein Nachrangdarlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel besagt, dass das Mitgliederdarlehen bei Insolvenz oder Liquidation der Genossenschaft erst nach sämtlichen anderen Gläubigern befriedigt wird und hinter diese zurücktritt. Es besteht damit das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Ebenso ist der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens und auf Auszahlung von Zinsen ausgeschlossen, sofern diese Forderungen einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Genossenschaft herbeiführen würden.
Wird die Möglichkeit eines Risikos für den Darlehensgeber durch attraktive Darlehenszinsen ausgeglichen?
Bei der PreBEG können Sie sinnvoll Geld bei einer Genossenschaft anlegen, denn Ihr Geld arbeitet bei uns nicht für Investor*innen mit Gewinnerwartung, sondern immer im Interesse unserer Mitglieder. Ihr Investment erfüllt Kriterien wie soziale Lebensqualität, Umweltbewusstsein und Gemeinsinn und wir sehen in diesem Darlehen eine Chance, gemeinsam einen bedeutenden Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung der Zukunft zu leisten. Für etwaige Risiken gibt es einen attraktiven Zinsaufschlag, so dass Ihre Verzinsung deutlich über dem aktuellen Zinsniveau liegt.
Was ist der nächste Schritt?
Bevor Sie Ihr Geld in diesem Nachrangdarlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel anlegen, fragen wir Sie mit der beigefügten Absichtserklärung, welcher Betrag von Ihnen als Nachrangdarlehen der PreBEG zur Verfügung gestellt werden kann. Außerdem entscheiden Sie mit welcher Laufzeit (8 oder 10 Jahre) und zu welchem Zinssatz (3 % oder 3,5 %) Sie sich beteiligen wollen. Wenn das Gesamtvolumen in ausreichendem Umfang erreicht wird, werden Sie vom Vorstand informiert und gebeten, innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Fälligkeit Ihren Zeichnungsanteil auf ein Konto der Genossenschaft zu überweisen.
Bis wann muss ich erklären, wie hoch mein Beitrag an dem Gesamtvolumen ist?
Wir sind der Meinung, dass es für Sie ausreichend sein dürfte, wenn Sie uns innerhalb von 3 Wochen – also spätestens am 27. Januar 2025 – mitteilen, für welchen Betrag mit Laufzeit und Zinsen Sie sich entschieden haben.
Bitte senden Sie uns dazu die beigefügte Absichtserklärung auf dem Postweg
(PreBEG, Ihlsol 11a, 24211 Preetz) oder als Mail (hans.eimannsberger@web.de) zurück.
Was passiert, wenn das Gesamtvolumen von 850.000,- EUR nicht erreicht wird?
Aufsichtsrat und Vorstand der PreBEG sind sich einig, dass es ohne diese Darlehensfinanzierung durch die Mitglieder nicht gelingen kann, die benötigte Bürgschaftssumme aufzubringen. Sollte es also dazu kommen, dass das Gesamtvolumen nicht im erforderlichen Umfang erreicht wird, dann droht unser regeneratives Wärmeprojekt zu scheitern. Bereits eingezahlte Beträge werden zurückerstattet.
Was passiert mit meinem Darlehen, wenn ich vorzeitig mein Haus verkaufe oder aus der PreBEG ausscheide?
Wenn ein Darlehensgeber/ eine Darlehensgeberin die Immobilie verkauft oder aus der Genossenschaft ausscheidet, denn besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Darlehensrückzahlung. Allerdings muss die Mindestlaufzeit für das Darlehen von fünf Jahren erfüllt sein.
Daten und Fakten
Mit diesem Nachrangdarlehen mit qualifizierter Rangrücktrittsklausel helfen Sie mit, die benötigte Bürgschaftssumme von 850.000,00 EUR zur Erfüllung der Rückbauverpflichtungen sowie zur Sicherung von Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen gegenüber der Gemeinde Pohnsdorf zu erfüllen. Sie als Darlehensgeber bekommen für Ihr Engagement und etwaige Risiken bei der Geldanlage von der PreBEG dafür attraktive Darlehenszinsen ausbezahlt. Die Konditionen hier im Überblick:
Gesamtinvestition
850.000,00 EUR
Laufzeit
8 Jahre oder 10 Jahre
Zinssatz
3,0 % (bei 8 Jahren) oder 3,5 % (bei 10 Jahren)
Mindestanlagebetrag
2.000 EUR
Nach Prüfung der eingegangen Absichtserklärungen erhalten Sie von uns das „Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre“.
Natürlich können Sie uns auch gern für ggf. erforderliche Rückfragen unter Tel.: 0170 4421848 anrufen.
Wir hoffen, dass auch Sie einen Anteil zeichnen und damit beitragen, dass unser gemeinsames Projekt endlich realisiert wird.
01.12.2024
Rückbaubürgschaft als verzinste Bürgschaft auf den Weg gebracht
Auf der letzten Sitzung des Aufsichtsrates hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die Fortschritte bei der Abarbeitung der anstehenden Probleme informiert. Insgesamt hat der Aufsichtsrat diese Fortschritte als positiv bewertet.


