Fernwärme für Preetz: regional - regenerativ - innovativ
Alle reden von der Wärmewende - die PreBEG packt sie an
 

Gebäudeenergiegesetz und Förderung für die PreBEG-Mitglieder

01. Dezember 2023

Ab 01. Januar tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Dieses Gesetz wird auch häufig als "Heizungsgesetz" bezeichnet und sorgte im Sommer für große Aufregung.

Was bedeutet dieses Gesetz?

Zur Beruhigung: Im Jahr 2024 bleibt erstmal für viele alles beim alten. Denn erst ab 2045 müssen alle Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet für Schleswig-Holstein: Bereits seit 01.Juli  2022 gilt, dass beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage in einem vor dem 1. Januar 2009 errichteten Gebäude mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken sind. Funktioniert eine bestehende Heizungsanlage, so muss diese aufgrund der Vorschriften des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes aber nicht getauscht werden (siehe auch Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes SH).

Das beue GEG (Gebäude- und Energiegesetz): Das gilt ab Januar 2024 für Neubauten und Bestandsgebäude:

Was bedeutet das GEG konkret für Preetz?

Die Stadt Preetz muss eine sogenannte Wärmeplanung erstellen und eine neue Heizung muss spätestens ab dem 30. Juni 2028 mit mindestens 65% Erneuerbarer Energien betrieben werden.* Für weitere Informationen besuchen Sie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Wenn Sie sich von der PreBEG mit Wärme versorgen lassen, werden Sie diese Anforderung erfüllen und können mit einer Förderung von bis zu 70% der Investitionskosten rechnen..

Förderung

Für den Heizungstausch wird es folgende Investitionszuschüsse geben:

  1. Grundförderung in Höhe von 30%
  2. Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20%, wenn Sie bis 2028 Öl- oder Kohleöfen sowie Gasheizungen (mind. 20 Jahre alt) ersetzen.
  3. einkommensabhängiger Bonus in Höhe von 30% für Eigentümer*innen mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 € (ca. 50.000 € brutto)

Ein Beispiel für ein Reihenhaus / Einfamilienhaus
und einem Jahreseinkommen von bis 40.000 €:

  • Eintrittsgeld: 250 €
  • Genossenschaftskapital I: 1.500 €
  • Genossenschaftkapital II: 3.300 €

Nicht förderfähig gesamt: 5.050 €

  • Baukostenzuschuss: 6.925 €
  • Umschlussarbeiten (geschätzt): 1.875 €

 

Förderfähig gesamt: 8.800 €

Gesamtkosten: 13.850 €

  • Förderung (70%): - 6.160 € // Förderung (50%): - 4.400 €**

Tatsächliche Kosten: 7.690 € (70%)  bzw. 9.450 € (50%)**

Die Berechnung verdeutlicht, dass Sie mit einem Kostenaufwand, der deutlich unter dem einer neuen Öl- oder Gasheizung liegt, eine neue, moderne und CO2-freie Heizung bekommen. Übrigens werden auch Wohneigentümergemeinschaften gefördert. Für weitergehende Informationen besuchen Sie bitte die Seite Energiewechsel des Ministeriums für Wirtschaft und Klimawechsel.

* Für Neubauten gilt dies bereits ab Januar 2024.

** bei Wegfall der einkommensabhängigen Förderung

 

01. Oktober 2023

Geplante Bauabschnitte

Wenn Sie auf das Bild klicken, erhalten Sie eine größere Darstellung der Karte von Preetz mit den Bauabschnitten der PreBEG. Mit dem Link unten können Sie diese Karte in höherer Auflösung herunterladen (2 MB)

Die Stadtvertretung macht den Weg frei 

26. April 2023



Die Stadtvertretung hat mit überwältigender Mehrheit beschlossen, dass die auf der Ratssitzung vom 03. Mai 2022 in Aussicht gestellte Bürgschaft in Höhe von 10.000.000 € neben der Bürgschaft für die Darlehen für die zu finanzierenden Kosten des Wärmenetzes auch Forderungen für den Rückbau beinhalten kann.

Dieser Schritt war notwendig geworden, da die Gemeinde Pohnsdorf im Durchführungsvertrag eine Bürgschaft durch die PreBEG verankert sehen wollte. Da die Stadt Preetz keine Bürgschaft gegenüber einer anderen Gemeinde abgeben kann, wurde dieser Weg gewählt, um den Fall des Rückbaus abzusichern. Herr Demmin betonte in seiner Begründung des Antrages, dass dieser Fall wohl nicht eintreten werde, nichtsdestotrotz aber abgesichert werden müsste. Somit ist jetzt der Weg frei, dass der Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde Pohnsdorf und der PreBEG geschlossen wird. Und dann kann die Gemeinde Pohnsdorf noch im Mai den Satzungsbeschluss fassen, der den Weg frei macht für den B-Plan und den F-Plan sowie die Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz.

Download Bauabschnitte




Welche Vorteile hat Fernwärme?

Sie sparen Geld:

  • keine CO2-Steuer
  • kein Schornsteinfeger, keine Wartung und Abgasmessungen
  • stabiler Wärmepreis
  • unabhängig von Gas- oder Ölpreisen
  • günstig in der Anschaffung
  • KfW-Förderung
  • Wertsteigerung Ihres Hauses durch einen besseren Energieausweis
  • Reparatur, Erneuerung oder Modernisierung durch die PreBEG

Sie gewinnen Sicherheit und Komfort:

  • keine Verbrennung von Gas oder Ö in Ihrem Haus
  • keine Geruchsbelästigung durch Öl oder Ruß in Ihrem Haus
  • geräuschlos
  • mehr Platz im Haus (kein Brenner, Öltank und Warmwasserspeicher)
  • anderweitige Nutzung des Schornsteins möglich
  • einfache und sichere und seit über 150 Jahren bewährte Technik
  • kein Brenner, der "auf Störung gehen kann"
  • zukunftssichere Technologie

Sie schützen die Umwelt:

  • Verringerung des CO2-Ausstoß' um 95%
  • Nutzung von Sonne und Holzschnitt aus heimischen Knicks für die Wärmeerzeugung
  • Abgase der Holzhackschnitzel werden zu über 97% von Feinstaub gereinigt

Förderzusage der Bafa

01. Januar 2023

Hans Eimannsberger und Manfred Machholz konnten sich vor Weihnachten über die Förderzusage der Bafa in Höhe von 11.453.208 Euro freuen. Dies entspricht 50% der Gesamt-investitionen!



Neue Preise

Die Explosion der Baustoffpreise, die zu erwartenden steigenden Zinsen, die Inflation sowie die Erweiterung des Planung über die Glindskoppel, Albrechtkoppel und Wundersche Koppel hinaus machen es notwendig: sowohl der Wärmepreis als auch der Baukostenzuschuss müssen erhöht werden.

Baukostenzuschuss

  • bis 25 kW: 6.925 € (Einfamilienhaus)
  • bis 100 kW: 12.943 €
  • bis 250 kW: 17.285 €

Wärmepreis:

  • 11,30 Cent / kWh (brutto)

Neuer Aufsichtsratsvorsitzender

25. April 2023

Da Herr Demmin zum 01. Mai 2023 sein Amt als Landrat des Kreises Plön antritt, legte er sein Amt als Aufsichtsratsvorsitzender auf der gestrigen Sitzung des Aufsichtsrates nieder. Der Aufsichtsrat wählte Lutz Reinhardt zum neuen Vorsitzenden und Dirk Nath zu seinem Stellvertreter. Der Aufsichtsrat bestellte Hans Eimannsberger zum ersten Vorsitzenden des Vorstandes der PreBEG für 5 weitere Jahre sowie Manfred Machholz zu seinem Stellvertreter.

Verzögerungen

Immer wieder hören wir Fragen wie: Wann geht es denn endlich los? Meint ihr, das wird überhaupt noch was? Gibt es euch denn noch?
Ja, uns gibt es noch, ja das wird noch was, und es wird einen Baubeginn geben.
Über die zahlreichen Verzögerungen haben wir berichtet und es wird in einer breiten Öffentlichkeit über die epische Länge von Verfahren bei Bauprojekten in Deutschland gesprochen. Dass wir in diesem Maße betroffen sein würden, hätten wir nicht geglaubt, schließlich stehen Gemeinde, Land und Bund hinter uns und wir sind ein wichtiger Baustein für die Eindämmung der Klimaerhitzung.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Nicht alle Anwohner der Quartiere haben sich für die PreBEG entscheiden wollen; und das, trotz eines anfänglich sehr geringen Risikos von lediglich 250€! Und eben diese Tatsache, dass wir bisher nur 88,8% der Energiemenge an Mitglieder gebracht haben, hat eben auch dazu geführt, dass es schwierig war, eine finanzierende Bank zu finden. Irritierend für uns war, dass NICHT einmal nach dem 24. Februar 2022 die Zahl der Eintritte merklich angestiegen war. Trotz Energiekrise. Trotz Preiskrise. Trotz erheblicher zukünftiger Kosten für regenerative Wärme, die die Hausbesitzer stemmen werden müssen, alleine.


Fernwärme aus regenerativer Energie für Preetz

Durch die Mitgliedschaft in der Preetzer Bürger Energie Genossenschaft können die Bewohner der Glindskoppel, Wundersche Koppel und Albrechtskoppel regenerative Fernwärme beziehen. Der Anschluss und die Heizungsanlage wird unter 10.000 € kosten.
Die Preetzer Bürger Energie Genossenschaft (kurz PreBEG) will in einem ersten Schritt alle Häuser der Glindskoppel, der Wunderschen Koppelund der Albrechtskoppel in Preetz mit Wärme versorgen. In weiteren Schritten soll dann der Preetzer Norden mit Fernwärme erschlossen werden. Jeder Eigentümer kann Mitglied in der Genossenschaft werden und kann damit in der jährlichen Mitgliedervesammlung mitbestimmen, wie hoch der Wärmepreis ist oder wie und wo weiter investiert wird.
Die Wärme wird mithilfe der Sonnenenergie und der Verbrennung sowie Pyrolyse von Holzhackschnitzeln erzeugt; sie entsteht also aus erneuerbarer Energie, und es werden dadurch 3000 Tonnen Kohlenstoffdioxid pro Jahr weniger ausgestoßen. Die dafür benötigte Fläche gehört zum Hof Hörnsee am Postsee. Und damit wird dieses Projekt zu einem interkommunalen, denn die Flächen zur Erzeugung der Energie liegen auf dem Gemeindegebiet von Pohnsdorf.
Falls die bestehende Heizungsanlage noch zu neu ist, um sie abzuschalten, kann ein Hausbesitzer auch einfach nur Genossenschaftsmitglied werden. Dafür erhält er an seinem Grundstück einen Abzweig für die Nahwärme und kann sich dann später problemlos anschließen lassen, wenn die alte Heizungsanlage nicht mehr effizient genug ist.
Die Genossenschaftsanteile der ersten Phase und die Eintrittsgebühr belaufen sich dabei dann auf 1.750.- Euro, wovon 1.450.- Euro (Eintrittsgeld + 12 Genossenschaftsanteile) direkt nach Eintritt in die Genossenschaft fällig sind. 8 weitere Genossenschaftsanteile sind fällig, wenn die Baugenehmigung erteilt wird. In der zweiten Phase werden 33 Genossenschaftsanteile (3.300 €) fällig. Der Baukostenzuschuss in Höhe von 6.925 € muss mit Baubeginn geleistet werden, aber nur, wenn das Haus auch tatsächlich angeschlossen werden soll. Insgesamt kostet also die neue Heizung für ein Einfamilienhaus also 11.975 € zzgl. Anschlusskosten (ca. 1.875 €) im Haus. Das Ministerium für Wirtschaft und Klimawandel hat im GEG beschlossen, dass bestimmte Kosten (hier: Baukostenzuschuss und Anschlusskosten im Haus) mit bis zu 70% gefördert werden können.
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass ab 2024 neu eingebaute Heizungen mit 65% erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Das wird in der Regel nur mit dem Betrieb einer teuren Wärmpumpe zu leisten sein. Mit der PreBEG erhalten Sie 95% regenerative Energie, ohne mehrere 10.000 € für eine Wärmepumpe investieren zu müssen.

 




Stadtvertretung beschließt Bürgschaft für die PreBEG

04. Mai 2022

6 Jahre zieht sich die Planung für die Wärmeversorgung nun schon hin. Und die Kosten für die Realisierung des Projekts haben sich fast verdoppelt. Offensichtlich ist es nicht möglich, derartige Projekte in einem angemessenen Zeitraum zu realisieren und dabei auch noch im Kalkulationsrahmen zu bleiben. Damit steht die PreBEG aber nicht alleine da!
Die Gründe dafür sind vielfältig: alleine das vorhabenbezogene Bauleitplanverfahren hat fast 2 1/2  Jahre gedauert, wobei die meisten Einwände von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreis Plön gekommen sind. Auch hat sich die Planung gegenüber der Machbarkeitsstudie verändert: dort war lediglich geplant, die Albrechtskoppel, die Glindskoppel und die Wundersche Koppel mit Wärme zu versorgen. In Abstimmung mit der Stadt Preetz entwickelte sich jedoch immer mehr die Vorstellung, dass die Fläche, die für die Erzeugung der Wärme genutzt wird, weitaus mehr Potenzial hat: die halbe Stadt Preetz und ein Teil der Gemeinde Pohnsdorf können von dort mit Wärme versorgt werden. Das führt aber dazu, dass z.B. von vornherein mit größeren Leitungen geplant werden muss, auch wenn diese am, Anfang noch gar nicht notwendig sind. Und dann noch die Explosion der Baustoffpreise, die steigende Inflation und der Anstieg der Zinsen. Und es fehlen nach wie vor noch Mitglieder.
Darauf hat nun auch die Stadt Preetz reagiert: Am 3. Mai hat die Stadtvertretung beschlossen, der PreBEG eine Bürgschaft in Höhe von 10 Mio. Euro in Aussicht zu stellen. Mit dieser Bürgschaft im Rücken kann die PreBEG jetzt die Gespräche mit den Banken gestärkt weiter führen. Lesen Sie dazu den Beschluss der Bürgerschaft vom 03. Mai 2022.

Historie


  • November 2016: Präsentation der Machbarkeitsstudie
  • April 2017: Gründung der Genossenschaft
  • Mai 2018: Erteilung des Planungsauftrags
  • August 2019: Erste Aufstellung und Auslegung des Vorhaben- und Erschließungsplans
  • unzählige Gutachten, 4 Planungsrunden mit der Unteren Naturschutzbehörde, Gespräche, Telefonate, Treffen, ...
  • August 2021: Zweite Auslegungsphase nach Abarbeitung aller Bemerkungen und Ergänzungen
  • Seither
  • Verhandlungen mit verschiedenen Banken
  • Verhandlungen mit dem Amt Preetz Land und Gemeinde Pohnsdorf
  • Netzplanung
  • Erstellung des Wärmeliefervertrages
  • Schreiben eines Förderantrages für die Bafa (50% Förderung für das Projekt!!)
  • und immer wieder: die Bahnquerung