01. Dezember 2023
Ab 01. Januar tritt das Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Dieses Gesetz wird auch häufig als "Heizungsgesetz" bezeichnet und sorgte im Sommer für große Aufregung.
Was bedeutet dieses Gesetz?
Zur Beruhigung: Im Jahr 2024 bleibt erstmal für viele alles beim alten. Denn erst ab 2045 müssen alle Heizungen mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das bedeutet für Schleswig-Holstein: Bereits seit 01.Juli 2022 gilt, dass beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage in einem vor dem 1. Januar 2009 errichteten Gebäude mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken sind. Funktioniert eine bestehende Heizungsanlage, so muss diese aufgrund der Vorschriften des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes aber nicht getauscht werden (siehe auch Energiewende- und Klimaschutzgesetz des Landes SH).
Das beue GEG (Gebäude- und Energiegesetz): Das gilt ab Januar 2024 für Neubauten und Bestandsgebäude:
Was bedeutet das GEG konkret für Preetz?
Die Stadt Preetz muss eine sogenannte Wärmeplanung erstellen und eine neue Heizung muss spätestens ab dem 30. Juni 2028 mit mindestens 65% Erneuerbarer Energien betrieben werden.* Für weitere Informationen besuchen Sie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Wenn Sie sich von der PreBEG mit Wärme versorgen lassen, werden Sie diese Anforderung erfüllen und können mit einer Förderung von bis zu 70% der Investitionskosten rechnen..
Förderung
Für den Heizungstausch wird es folgende Investitionszuschüsse geben:
Ein Beispiel für ein Reihenhaus / Einfamilienhaus
und einem Jahreseinkommen von bis 40.000 €:
Nicht förderfähig gesamt: 5.050 €
Förderfähig gesamt: 8.800 €
Gesamtkosten: 13.850 €
Tatsächliche Kosten: 7.690 € (70%) bzw. 9.450 € (50%)**
Die Berechnung verdeutlicht, dass Sie mit einem Kostenaufwand, der deutlich unter dem einer neuen Öl- oder Gasheizung liegt, eine neue, moderne und CO2-freie Heizung bekommen. Übrigens werden auch Wohneigentümergemeinschaften gefördert. Für weitergehende Informationen besuchen Sie bitte die Seite Energiewechsel des Ministeriums für Wirtschaft und Klimawechsel.
* Für Neubauten gilt dies bereits ab Januar 2024.
** bei Wegfall der einkommensabhängigen Förderung
01. Oktober 2023
Wenn Sie auf das Bild klicken, erhalten Sie eine größere Darstellung der Karte von Preetz mit den Bauabschnitten der PreBEG. Mit dem Link unten können Sie diese Karte in höherer Auflösung herunterladen (2 MB)
Sie sparen Geld:
Sie gewinnen Sicherheit und Komfort:
Sie schützen die Umwelt:
01. Januar 2023
Baukostenzuschuss
Wärmepreis:
25. April 2023
Immer wieder hören wir Fragen wie: Wann geht es denn endlich los? Meint ihr, das wird überhaupt noch was? Gibt es euch denn noch?
Ja, uns gibt es noch, ja das wird noch was, und es wird einen Baubeginn geben.
Über die zahlreichen Verzögerungen haben wir berichtet und es wird in einer breiten Öffentlichkeit über die epische Länge von Verfahren bei Bauprojekten in Deutschland gesprochen. Dass wir in diesem Maße betroffen sein würden, hätten wir nicht geglaubt, schließlich stehen Gemeinde, Land und Bund hinter uns und wir sind ein wichtiger Baustein für die Eindämmung der Klimaerhitzung.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Nicht alle Anwohner der Quartiere haben sich für die PreBEG entscheiden wollen; und das, trotz eines anfänglich sehr geringen Risikos von lediglich 250€! Und eben diese Tatsache, dass wir bisher nur 88,8% der Energiemenge an Mitglieder gebracht haben, hat eben auch dazu geführt, dass es schwierig war, eine finanzierende Bank zu finden. Irritierend für uns war, dass NICHT einmal nach dem 24. Februar 2022 die Zahl der Eintritte merklich angestiegen war. Trotz Energiekrise. Trotz Preiskrise. Trotz erheblicher zukünftiger Kosten für regenerative Wärme, die die Hausbesitzer stemmen werden müssen, alleine.
04. Mai 2022