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Genehmigungsverfahren

Lutz Reinhardt | 14.07.2021

Es geht weiter

Die PreBEG hatte mit 6 Monaten gerechnet, jetzt sind 2 Jahre vergangen: Ende Juni ist das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) endlich abgeschlossen worden. Träger öffentlicher Belange sind alle Organisationen und Institutionen, deren Interessen und Belange durch ein Bauvorhaben berührt werden könnten. Zu den TÖB zählen z.B. Naturschutzverbände oder die Naturschutzbehörden. Die meisten TÖB hatten nur kleine oder gar keine Anmerkungen zu dem Bauvorhaben der PreBEG, die Untere Naturschutzbehörde (UNB), die Naturschutzbehörde des Kreises Plön,  hatte allerdings zahlreiche Einwände. Durch verschiedene unglückliche Umstände konnte die UNB ihre Einwände nicht in Form einer Liste, die die PreBEG in einem Rutsch hätte abarbeiten können, einreichen, sondern die Einwände kamen jeweils zu verschiedenen Zeitpunkten bei der PreBEG an.

So ging es um die Höhe der Schornsteine, die Größe von Ausgleichsflächen, den Schutz des Kiebitz, die Umrandung der Flächen durch Hecken oder darum, ob die Reflexion der Sonnenkollektoren eine Irritation für die Wasservögel wegen der Nähe zum Postsee darstellen. Alle Einwände konnten von der PreBEG und den beauftragten Planungsbüros berücksichtigt werden, so dass es nun endlich weitergehen kann: Die Gemeiden Pohnsdorf, auf deren Fläche das Projekt entsteht, kann nun mit den geänderten Plänen das formelle Beteiligungsverfahren starten. Die TÖB können nun Stellungsnahmen zu den Planungsentwürfen abgeben. Da aber das frühzeitige Beteiligungsverfahren so gründlich war, ist mit kritischen Sttellungnahmen nicht zu rechnen.

Die PreBEG erwartet, dass die Gemeinde Pohnsdorf bis zum 11. August den Offenlegungsbeschluss fassen wird und der Beschluss im "Amtsschimmel" am 25. August bekannt gegeben wird. Bis Anfang Oktober können dann die TÖB ihre Stellungnahmen abgeben, welche dann von den Gemeindevertetern abgewogen werden können. Es folgen dann noch weitere Verfahren, wie die Genehmigung des F-Planes durch das Land SH und die Entlassung des Betriebsgeländes aus dem Landschaftschutz, aber die größte Hürde ist nunmehr nach 2 Jahren Planung genommen.